Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Wichtige Hinweise:

Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Eine bislang fehlende staatliche allgemeine Rege­lung hat zur Folge, dass Krankenkassen auch Kosten für Leistungen von The­rapeuten übernehmen, die dadurch in den Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geraten können.

Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheit­lich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforde­rungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden in der Weiterbildung.

Zudem sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite aus leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden. Das wiederum degradiert den Heilpraktiker/Osteopathen zu einem Heilhilfsberuf, der Patienten nicht im Erstkontakt behandeln darf.

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zurzeit beteiligen sich daran bereits mehr als 100 Kassen für gesetzlich Versicherte. Doch die aktuelle Situation berücksichtigt die Patientensicherheit nicht ausreichend. Gemeinsam mit fünf anderen Osteopathie-Organsiationen fordert der VOD nach einem Runden Tisch zu dem Thema in einem Positionspapier eine einheitliche staatliche Regelung und ein Berufsgesetz, in dem die osteopathische Ausbildung und Tätigkeit festgelegt sind.

Für Kassen wie Patienten sind diese Unterschiede kaum zu durchschauen. Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbst bestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht.

 


Eine Übersicht über die Erstattung von Naturheilverfahren der Gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier:

Naturheilverfahren

Wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Versicherungen und informieren sich über deren Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Osteopathen, dass er eine mindestens vierjährige Weiterbildung von 1350 Stunden und ständige Fortbildungen vorweisen kann. Auf der Therapeutenliste des VOD unter www.osteopathie.de finden Sie Osteopathen, die diesen Anforderungen entsprechen.

(Quelle VOD e.V.)

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